Bus-Führerschein
Fahrerlaubnisklassen
Die VBZ hält zahlreiche Kurse zu den wichtigsten Themen und für die wichtigsten Fahrzeuge und Maschinen der Transport- und Logistikbranche bereit. Deshalb bietet die VBZ für Sie als Privatperson, als Mitarbeiter in einem Angestelltenverhältnis oder als Arbeitssuchender den Erwerb verschiedener Führerscheinklassen an.
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Leichtkraftrad (A1)
Nicht mehr als 125 ccm Hubraum, nicht mehr als 11 kW Nennleistung, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von 80 km/h gefahren werden.
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Motorrad (A18)
Mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, einer bbH von mehr als 45 km/h, einer Nennleistung von höchstens 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW).
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Motorrad (A25)
Direkteinstieg ab 25 Jahren mit Fahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h.
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Pkw (B)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
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Pkw mit Anhänger (BE)
Pkw mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges und Anhänger über 750 kg z.G. wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und ziehendem Fahrzeug größer ist als 3500 kg.
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Kombinationsausbildung (B/BE)
Pkw mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges und Anhänger über 750 kg z.G. wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und ziehendem Fahrzeug größer ist als 3500 kg.
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Mittlerer Lkw (C1)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
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Mittlerer Lastzug (C1E)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen.
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Kombinationsausbildung (C1/C1E)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen.
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Schwerer Lkw (C)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken).
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Schwerer Lastzug (CE)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken).
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Kombinationsausbildung (C/CE)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken).
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Kleiner Bus (D1)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
Kleiner Bus mit Anhänger (D1E)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Kombinationsausbildung (D1/D1E)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Bus (D)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
Bus mit Anhänger (DE)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
Kombinationsausbildung (D/DE)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
Berufskraftfahrer
Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3BKrFQG keiner Qualifikationspflicht.
In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden. Eine erste Weiterbildung ist in zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Im Bereich "Berufskraftfahrer" gibt es zwei Bereiche, unter denen unterschieden wird:
1. Berufskraftfahrer im Güterverkehr (LKW)
Wer muss sich weiterbilden?
Alle Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr >3,5 t z.G. (auch Werkverkehr)
Wie bildet man sich weiter?
Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 h Weiterbildung nachweisen. Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Intensivkurs in einer Woche, oder man verteilt die 35 h auf einen Monat, ein Jahr, oder vielleicht auch auf 5 Jahre (1 Modul pro Jahr). Es erfolgt keine Prüfung.
Wie viele Module muss man besuchen?
Insgesamt 5 Module; 4 Basis- (1-4) und 1 spezifisches Modul Güterverkehr (5 GV)
Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
Durch einen Eintrag im Führerschein hinter der entsprechenden Führerschein-Klasse z.B.: „95.10.09.2014“. „95“ steht für eine gültige Qualifikation oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer. „10.09.2014“ steht für das Datum, wann die nächste Weiterbildung nachgewiesen werden muss.
Modul 1: Eco-Training
Hier werden die Grundkenntnisse zur Kraftstoffersparnis und zum Umweltschutz vermittelt, sodass Kraftstoffkosten und Verschleiß gesenkt werden. 20 % Ersparnis sind keine Seltenheit.
Modul 2: Sozialvorschriften, Vorschriften für den Güterverkehr
Die neuen EU-Sozialvorschriften mit ihren Pausenregelungen und Aufzeichnungen fordern mehr als nur das Wissen über 4,5 h Lenkzeit und 45 Minuten Pause. Vermeiden Sie hohe Geldbußen und lange Standzeiten durch Unwissenheit.
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Die Teilnehmer sollen nach dem Modul die Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses / LKW gewährleisten können.
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor dem Missbrauch durch Schleuserbanden. Bewegungsmangel, falsche Ernährung und Sicherheit am Arbeitsplatz werden oft unterschätzt. Ein geringes Leistungsniveau, Krankheit, und Arbeitsunfähigkeit sind die Folgen. Der Fahrer, als Imageträger, Spiegelbild und zugleich Visitenkarte eines Unternehmens. Das gepflegte Erscheinungsbild von Fahrer und Fahrzeug soll durch den passenden Fahrstil ergänzt werden.
Modul 5: Ladungssicherung, gesetzliche Vorschriften Ladungssicherung
Nicht nur der Fahrer, sondern auch Halter und Verlader sind mit verantwortlich. Der Beruf Lkw-Fahrer; wie sind meine zukünftigen Chancen?
Ausbildungort:
Max-Müller-Straße 1, 30179 Hannover
Kosten der Weiterbildung:
- Einzelperson (Gruppenausbildung auf Anfrage)
- 1 Modul (Theorie) 79,- €
- Zusatzkosten für ein praktisches Eco-Training 220,- € inkl. Lkw (auf Wunsch)
- Zusatzkosten für ein praktisches Sicherheitstraining 399,- € inkl. Lkw (auf Wunsch)
2. Berufskraftfahrer im Personenverkehr (Bus)
Wer muss sich weiterbilden?
Alle Bus-Fahrer im gewerblichen Personenverkehr >8 Fahrgäste ohne Fahrer
Wie bildet man sich weiter?
Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 h Weiterbildung nachweisen. Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Intensivkurs in einer Woche, oder man verteilt die 35 h auf einen Monat, ein Jahr, oder vielleicht auch auf 5 Jahre (1 Modul pro Jahr) Es erfolgt keine Prüfung.
Wie viele Module muss man besuchen?
Insgesamt 5 Module; 4 Basis- (1-4) und 1 spezifisches Modul Personenverkehr (5 PV)
Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
Durch einen Eintrag im Führerschein hinter der entsprechenden Führerschein-Klasse z.B.: „95.10.09.2014“. „95“ steht für eine gültige Qualifikation oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer. „10.09.2014“ steht für das Datum, wann die nächste Weiterbildung nachgewiesen werden muss.
Modul 1:
Eco-Training Hier werden die Grundkenntnisse zur Kraftstoffersparnis und zum Umweltschutz vermittelt, sodass Kraftstoffkosten und Verschleiß gesenkt werden. 20 % Ersparnis sind keine Seltenheit.
Modul 2:
Markt und Image In diesem Modul bekommt man Kentnisse zur Personenbeförderung im Bus, Bedeutung und Funktionsweise eines Images, Wartung und Pflege von Fahrzeugen....
Modul 3:
Fahr- und Verkehrssicherheit, Notfälle Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges. Richtiges Einschätzen und Verhalten bei Unfällen und Notfällen
Modul 4:
Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr Die neuen EU-Sozialvorschriften mit ihren Pausenregelungen und Aufzeichnungen fordern mehr als nur das Wissen über 4,5 h Lenkzeit und 45 Minuten Pause. Vermeiden Sie hohe Geldbußen und lange Standzeiten durch Unwissenheit.
Modul 5:
Fahrgastsicherheit und Gesundheit Mit dem Modul soll erreicht werden, die Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste. Geschultes Personal versteht es auch in kritischen Momenten mit Kunden umzugehen. Sicherheitsvorschriften bei der Beladung Besetzung des Kraftomnibusses
Ausbildungort:
Mac-Müller-Straße 1, 30179 Hannover
Kosten der Weiterbildung:
- Einzelperson (Gruppenausbildung auf Anfrage)
- 1 Modul (Theorie) 79,- €
- Zusatzkosten für ein praktisches Eco-Training 220,- € inkl. BUS (auf Wunsch)
- Zusatzkosten für ein praktisches Sicherheitstraining 399,- € inkl. BUS (auf Wunsch)
Beschleunigte Grundqualifikation
Diesen Basiskurs benötigen Neu- oder Quereinsteiger für die Arbeit als Berufskraftfahrer. Denn wer gewerblich fahren möchte, der muss eine Grundqualifikation nachweisen. Eine solche Fortbildung ist auch für Arbeitssuchende interessant. Denn der oft von den Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Kurs bildet eine gute Chance für den Einstieg in die ständig wachsende Transportbranche.
Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation" nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen. Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (bitte beachten: derzeit gibt es keinen „vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung", der die Anforderungen erfüllt). Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt. Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen. Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
Voraussetzung
- Der Lkw-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er sollte aber im Anschluss erworben werden
- Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung:
- 18 Jahre, Lkw der Klasse C1 und C1E < 7,5 t und ihre Anhänger
- 21 Jahre, Lkw der Klasse C und CE > 7,5 t und ihre Anhänger
- 21 Jahre, Bus der Klasse D1 und D1E
- 24 Jahre, Bus der Klasse D und DE
Lehrinhalte
- Verbesserung der Straßen- und Verkehrssicherheit
- Umweltschutz, insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches
- Ladungssicherung
- Straßenverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Güterkraftverkehrsgesetz, EU-Vorschriften
- Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen
- Verhalten gegenüber Kunden und Dritter • Praktische Fahrübungen
Zielgruppe
- Personen die weder im Güterkraftverkehr noch im Personenverkehr eine Fachkundeprüfung noch eine Qualifikation besitzen
- Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehr wechseln oder umgekehrt
- Personen die im Besitz einer Fachkundeprüfung des Straßen-, Güter- oder Personenverkehrs sind (z.B. Kraftverkehrsmeister)
Zusatzinfos
Das Bildungsangebot entspricht den Zulassungsvoraussetzungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV. Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Dauer
Vollzeit: 140 h in 25 Tagen
Unterrichtszeit
08:00 - 16:30 Uhr
Ort
Max-Müller-Straße 1, 30179 Hannover
Prüfung
- Nur eine theoretische Prüfung, Multiple - Choice und offene Fragen
- Dauer 90 Min.
- Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 Min
- Verkürzung bei Umsteigern auf 45 Min.
Flurförderzeuge
Wie in so vielen Bereichen der Transport- und Logistikbranche gibt es auch bei Kränen und Flurförderzeugen viele Regeln. So müssen bei den sogenannten Gabelstaplern die Mitarbeiter jährlich eine Unterweisung durchführen – sonst dürfen sie die Maschinen nicht benutzen. Die VBZ kümmert sich um diese Unterweisungen und bringt Sie bzw. Ihre Mitarbeiter in wenigen Tagen zu den entsprechenden Führerscheinen.
Staplerschein
Seminare Staplerschein gemäß DGUV-V 68 / DGUV-G 308-001: Die von uns durchgeführten und anerkannten Seminare zum Erwerb des „Fahrausweises für Flurförderzeuge“ (Staplerschein) sind ohne Einschränkung für alle Tragkraftklassen und Antriebe gemäß DIN ISO 5053 gültig. Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften § 7 DGUV-V 68 vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstaplers beauftragt werden dürfen. Zusätzlich verlangt die ISO DIN EN 9000 ff eine Schulung. Für Zeitpersonalunternehmen ergibt sich die Pflicht aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Voraussetzung
- vollendete 18 Lebensjahre
- körperliche (G25) und geistige Eignung
- das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge
- die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können
- die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
- gute Deutschkenntnisse
Lehrinhalte
- StVO, StVZO,
- BGV A 1, BGV D 27
- Fahrerpflichten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Besprechung von Unfällen
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- Theoretische Prüfung
- Geräteeinweisung
- Abfahrtskontrolle gemäß BGV D 27
- Übungen mit und ohne Last
- Stapelübungen
- Praktische Prüfung
Zielgruppe
- Lagerarbeiter
- Werkstattpersonal
- Mitarbeiter/-innen aus dem Transportgewerbe und andere dem Berufsbild
Zusatzinfos
Das Bildungsangebot entspricht den Zulassungsvoraussetzungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV. Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Dauer
1 Tag
2 Tage
Unterrichtszeit
08:00 - 16:30 Uhr (Zeiten können je nach Kurs Abweichen)
Ort
Max-Müller-Straße 1, 30179 Hannover
Prüfung
Theoretische Abschlussprüfung im Ankreutzverfahren, praktische Abschlussprüfung
Preis
1 Tag = 159,- € / 169,- € (Wochentagsabhängig)
2 Tage = 299,- €
Gefahrgut (ADR)
Gefahrgüter bilden einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor innerhalb der Transportbranche. Für den Transport solcher Güter brauchen die Mitarbeiter fundiertes Fachwissen auf dem neuesten Stand von Technik und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Denn ein sicherer Umgang mit Gefahrgütern ist nicht nur wichtig für Mensch und Natur – ein solcher Umgang ist auch wichtig für die Außenwirkung eines Unternehmens. Das wichtige Wissen zum Gefahrgut-Transport vermittelt die VBZ-Gruppe in einem breiten Kursangebot. Hier können Sie den ADR-Schein für Gefahrgut machen. Im Basiskurs für Stück- und Schüttgut schulen wir Fahrzeugführer in drei Tagen. Beim zweitägigen Aufbaukurs Tank vermitteln wir das Wissen rund um Tankfahrzeuge, Außentanks oder Tankcontainer – speziell für Fahrzeugführer mit ADR-Schein. Und mit unserer eintägigen Fortbildungsschulung können Fahrzeugführer ihren ADR-Schein auffrischen und für fünf Jahre verlängern.
Wer Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgütern als Stückgut und Schüttgut oder zur Beförderung von Tanks führt, muss eine Schulung gemäß den Vorschriften der ADR / GGVSEB (ehemals GGVSE) absolvieren. Für diese Schulung wird Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs mit schriftlicher Prüfung, zeitlich befristet auf 5 Jahre, eine Bescheinigung ausgestellt.
Sie erhalten die Möglichkeit, die Schulung intensiv mit einem Kompaktlehrgang oder berufsbegleitend auch an Sonnabenden durchzuführen.
Voraussetzung
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- körperliche (G25) und geistige Eignung
- Besitzen die Fahrerlaubnis Kl. B, BE, L, T, C, CE, C1, C1E
- Die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
- gute Deutschkenntnisse
Lehrinhalte
- Allgemeine Vorschriften, Freimengenregelung
- Überwachung der Beförderung
- Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Feuerlöschübung
- Zusammenladen in Fahrzeugen und Containern
- Vorsichtsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern
- Haftung, Ordnungswidrigkeiten
- Multimodale Transportvorgänge
- Bezettelung und Kennzeichnung
- Umgang mit Versandstücken, Ladungssicherung (praktische Übung)
- Kenntnisse über Schutzmaßnahmen
- Begleit- und Beförderungspapiere
- Tunnelregelungen
Zielgruppe
Kraftfahrer, die Gefahrguttransporte von Stück- und Schüttgütern fahren. Personal von Lager- und Logistikwesen
Zusatzinfos
Das Bildungsangebot entspricht den Zulassungsvoraussetzungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV. Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Dauer
ADR-Basiskurs: 3 Tage
ADR-Tankkurs: 2 Tage
Unterrichtszeit
08:00 - 16:30 Uhr
Ort
Max-Müller-Strae 1, 30179 Hannover
Prüfung
Theoretische Abschlussprüfung vor der IHK
Ladungssicherung
Seminare Ladungssicherung gemäß VDI 2700a: Nirgends werden physikalische Gesetze so unterschätzt, wie bei der Ladungssicherung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer umfassenden Schulung, die die Ladung, die Zurrmittel und auch die Physik beinhalten. Nach dem Transportrecht ist grundsätzlich der Absender für die beförderungssichere (= ladungssichere) Verladung verantwortlich (§ 412 I S. 1 HGB); dies sind u. a. der Geschäftsführer, der Verlademeister oder auch der Staplerfahrer. Das neue BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/-innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35- stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Die Weiterbildung kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden (z. B. pro Jahr eine Schulung mit mind. 7 h).
Voraussetzung
- vollendete 18 Lebensjahre
- die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
- gute Deutschkenntnisse
Lehrinhalte
- Rechtliche Grundlagen STVO, STVZO, VDI-Richtlinien, BG, UVV
- Physikalische Grundlagen
- Arten der Ladungssicherung, Form- und Kraftschluss, Arten von Zurrtechniken
- Berechnung der Sicherungskräfte, Lastverteilungsplan
- Fahrzeugschwerpunkte / Aufbau von Fahrzeugen, Zurrpunkte
- Ladungssicherungshilfsmittel wie Zurrmittel, Rutschhemmendes Material etc.
- Besonderheit der Transportfahrzeuge und deren Aufbau
- Ladungssicherung durchführen: Zurren, Spannen, Form- und Kraftschluss
- Demonstration mangelhafter Ladungssicherung und die Folgen
Zielgruppe
- Disponent
- Kraftverkehrsmeister
- Verlader (Staplerfahrer)
- Berufskraftfahrer
- Fuhrparksleiter
- Fuhrparkpersonal
- Baustellenmitarbeiter
- Ladepersonal
- Maschinisten
- Vorarbeiter
- Werkpoliere
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Zusatzinfos
Das Bildungsangebot entspricht den Zulassungsvoraussetzungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV. Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Dauer
2 Tage
5 Tage
Unterrichtszeit
08:00 - 16:30 Uhr
Ort
Max-Müller-Straße 1, 30179 Hannover
Prüfung
Theoretische Abschlussprüfung
Preis
2 Tage 380,- € (UmSt.-befreit)
5 Tage 560,- € (UmSt.-befreit)
Baumaschinen
Baumaschinen sind heute auch auf kleinsten Baustellen zu finden.
In ständig wachsender Zahl werden auf Baustellen, in Steinbrüchen, Kiesgruben
aber auch in anderen Bereichen, wie dem Garten-und Landschaftsbau, Bagger und Lader eingesetzt.
Die Vorschriften und Hinweise der Berufsgenossenschaften und Baumaschinenhersteller sind für die Bedienung von Baumaschinen zwingend einzuhalten. Die Unternehmer und Ihre Beauftragten sind verpflichtet, nur einen Mitarbeiter mit der Führung von Erdbaumaschinen vertrauten und mindestens 18 Jahre alten Fahrer einzusetzen. Zum Führen und Bedienen von Erdbaumaschinen ist grundsätzlich eine fachliche Ausbildung der Versicherten (Beschäftigten) entsprechend den Vorgaben aus den Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGR, DGUV) durchzuführen. Bei bestimmten Anbaugeräten, z.B. Radlader, Stapelgabel oder Krananbau sind entsprechende Maschinenrichtlinien eines gültigen Staplerschein/Kranführerausweis anzuwenden. Nur durch eine praxisnahe Aus-Weiterbildung können schwerwiegende Folgen vermieden werden.
Voraussetzung
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- körperliche (G25) und geistige Eignung
- Besitzen die Fahrerlaubnis Kl. B oder L (besser CE)
- Die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
- gute Deutschkenntnisse
Lehrinhalte
Die Theorie beinhaltet Ausbildung im Simulator
Rechtliche Grundlagen / Maschinentypen / Allgemeine Anforderungen
Arbeiten mit Erdbaumaschinen
Gefahrenbereich, Standsicherheit, Befördern von Personen,
Fahrbetrieb, Laden und Entladen, Sicht-Abbrucharbeiten,
Erd- und Freileitungen, geschlossene Räume,
kontaminierte Bereiche,
Sichern, Pflegen und Prüfen der Maschinen
Zielgruppe
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Dauer
5 Tage
2 Tage Theorie, 3 Tage Praxis
Unterrichtszeit
08:00 – 16:30 Uhr Kernzeit.
Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!
Ort
Theorie-Ausbildung: Max-Müller-Straße 1, 30179 Hannover
Praxisausbildung: Testgelände Komatsu, Hanomagstraße 9, 30449 Hannover
Prüfung
Träger-Interne theoretische und praktische Prüfung
Preis
auf Anfrage
Fahrsicherheitstraining
Autofahren wird keinem in die Wiege gelegt. Wie bei vielen anderen Dingen gilt: Übung macht den Meister, bzw. die Meisterin. Ein Fahrsicherheitstraining macht also zusätzlich zur täglichen Teilnahme im Straßenverkehr durchaus Sinn. Hier lernt man die sichere Beherrschung des eigenen Fahrzeuges am Rande der Physik ebenso, wie das richtige Reagieren in Extremsituationen. Hand aufs Herz: Haben Sie schon mal eine richtige Vollbremsung hingelegt oder ein Ausweichmanöver simuliert? Genau solche Situationen werden bei einem Fahrsicherheitstraining geschult. Aber auch die Theorie wird nicht außer Acht gelassen.
Voraussetzung
- vollendete 18 Lebensjahre
- körperliche (G25) und geistige Eignung
- das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können
- die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
- gute Deutschkenntnisse
Zielgruppe
- Fahrzeughalter
- Fahranfänger
- Berufsfahrer
Dauer
1 Tag
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